Das Carnet ATA (Abkürzung für Admission Temporaire - Temporary Admission) ist ein Zollpapier, das die zollfreie vorübergehende Einfuhr einer Ware in ein anderes Land und die anschliessende Wiedereinfuhr in die Schweiz ermöglicht. Das Carnet ATA erspart beim Grenzübertritt dem Zollpflichtigen u.a. die Sicherstellung der Einfuhrabgaben und der Zollverwaltung das Ausstellen nationaler Zollpapiere. Um ein Carnet ATA verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet ATA - Verfahren beigetreten sein und
2. der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen: Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster.
Carnets ATA werden in der Schweiz durch die Industrie- und Handelskammern herausgegeben und sind maximal ein Jahr gültig; eine Verlängerung ist nicht möglich.
Dieses Zolldokument wird von den beiden internationalen Organisationen AIT un FIA gemeinsam herausgegeben und ist ein von der UNO anerkanntes Dokument.
Das Ziel ist die Vereinfachung des Grenzübertritts mit Fahrzeugen im internationalen Automobil Tourismus - Weltreisen in andere Kontinente. Dabei geht es darum, die Einreise in diejenigen Länder zu erleichtern, die zur temporären Einfuhr eines Fahrzeuges die Hinterlegung der Zollgebühren verlangen. Die betroffenen Staaten verzichten auf die Hinterlegung einer Sicherheit in Form von Bargeld und akzeptieren statt dessen das Carnet de Passages en Douane.(Carnet ATA) Das Carnet de Passages en Douane ist mit 25 Einlageblättern erhältlich, jedes der Blätter ermöglicht die einmalige temporäre Einfuhr in ein Land.
> Für Motorsportfreunde mit nicht immatrikulierten Rennfahrzeugen - das Carnet de Passages en Douane hilft Ihnen nach Europa!